Zeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg

Getrennter Rad- und Gehweg

Gebotszeichen Zeichen 241

Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (Radwegbenutzungspflicht). 2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. 3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines getrennten Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf diese nur den für den Radverkehr bestimmten Teil des getrennten Geh- und Radwegs befahren. 4. Die andere Verkehrsart muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss anderer Fahrzeugverkehr die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. 5. § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt. Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet auch den Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1).

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Wenn du das Zeichen siehst

Als Radfahrer musst du den durch das Zeichen gekennzeichneten Radweg benutzen und auf dem für den Radverkehr vorgesehenen Teil bleiben. Als Kraftfahrzeugführer darfst du den getrennten Rad- und Gehweg grundsätzlich nicht befahren; eine Ausnahme kann durch ein Zusatzzeichen zugelassen sein.

Regeln

  • Der Radverkehr muss den gekennzeichneten Radweg benutzen und darf grundsätzlich nicht auf der Fahrbahn fahren.
  • Rad- und Fußverkehr nutzen baulich oder durch Markierung voneinander getrennte Bereiche; die Symbole im Zeichen zeigen die jeweilige Seite an.
  • Anderer Verkehr darf den Weg nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist, und dann ausschließlich den für den Radverkehr bestimmten Teil befahren.
  • Zugelassener anderer Fahrzeugverkehr muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls seine Geschwindigkeit anpassen.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas und E-Bikes im Sinne der StVO den Radweg auch ohne besondere Freigabe benutzen.

Tipps

  • Achte auf die senkrechte Trennlinie im Zeichen: Sie steht für getrennte Bereiche und unterscheidet Zeichen 241 vom gemeinsamen Geh- und Radweg.
  • Orientiere dich an den Symbolen und an Bodenmarkierungen oder unterschiedlichen Belägen, um den richtigen Bereich zu erkennen.
  • Rechne an Einmündungen und Grundstücksausfahrten mit kreuzenden Kraftfahrzeugen, obwohl du auf dem benutzungspflichtigen Radweg fährst.
  • Wenn ein Zusatzzeichen beispielsweise Mofas freigibt, darfst du als Kraftfahrzeugführer nur mit der ausdrücklich zugelassenen Verkehrsart und auf dem Radwegteil fahren.

Häufige Missverständnisse

  • !Zeichen 241 wird mit Zeichen 240 verwechselt: Bei Zeichen 241 sind Geh- und Radweg getrennt, bei Zeichen 240 werden sie gemeinsam genutzt.
  • !Manche Radfahrer halten die Benutzung für freiwillig. Das Zeichen ordnet jedoch grundsätzlich eine Radwegbenutzungspflicht an.
  • !Eine Freigabe für eine andere Verkehrsart wird fälschlich auch auf den Gehwegteil bezogen; befahren werden darf nur der Radwegteil.

Prüfungstipp

In Prüfungsfragen ist häufig die Abgrenzung zu Zeichen 240 die Falle: Bei Zeichen 241 bleiben Radfahrer und Fußgänger auf getrennten Flächen; die Seite des Fahrradsymbols kennzeichnet den Radwegteil.

Wusstest du schon

Die senkrechte weiße Linie zwischen Fahrrad- und Fußgängersymbol ist das entscheidende Erkennungsmerkmal von Zeichen 241. Die Anordnung der Symbole kann spiegelbildlich sein und zeigt, auf welcher Seite sich der Radweg beziehungsweise der Gehweg befindet.

Häufige Fragen

Darf ich als Radfahrer trotz Zeichen 241 auf der Fahrbahn fahren?

Grundsätzlich nein, denn Zeichen 241 begründet eine Radwegbenutzungspflicht. Ist der Radweg objektiv unbenutzbar, etwa durch ein nicht umfahrbares Hindernis, kann ein Ausweichen auf die Fahrbahn erforderlich und zulässig sein.

Dürfen Fußgänger auf dem Radwegteil gehen?

Sie sollen den gekennzeichneten Gehwegteil benutzen. Die senkrechte Trennung im Zeichen und die örtliche Gestaltung geben vor, welche Fläche für Fußgänger bestimmt ist.

Darf ein Pkw den getrennten Rad- und Gehweg befahren?

Grundsätzlich nicht. Nur ein passendes Zusatzzeichen kann eine andere Verkehrsart zulassen; diese darf dann ausschließlich den Radwegteil befahren und muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Zeichen 241 und Zeichen 237?

Zeichen 237 kennzeichnet nur einen benutzungspflichtigen Radweg. Zeichen 241 kennzeichnet dagegen einen getrennten Rad- und Gehweg mit jeweils eigener Fläche für Radfahrer und Fußgänger.

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