Zeichen 238 Reitweg

Reitweg

Gebotszeichen Zeichen 238

Wer reitet, darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Reitweg benutzen. Dies gilt auch für das Führen von Pferden (Reitwegbenutzungspflicht). 2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. 3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Reitwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Reitverkehr Rücksicht nehmen und der Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Reitverkehr anpassen.

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Wenn du das Zeichen siehst

Benutze den gekennzeichneten Reitweg weder mit dem Kraftfahrzeug noch mit dem Fahrrad, sofern dies nicht durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist. Rechne besonders an Einmündungen und Kreuzungsstellen mit Pferden und passe deine Fahrweise so an, dass die Tiere nicht erschreckt oder gefährdet werden.

Regeln

  • Wer reitet, muss den gekennzeichneten Reitweg benutzen und darf daneben nicht auf der Fahrbahn reiten.
  • Die Benutzungspflicht gilt auch für Personen, die ein Pferd führen.
  • Anderer Verkehr darf den Reitweg grundsätzlich nicht benutzen.
  • Erlaubt ein Zusatzzeichen eine weitere Verkehrsart, muss diese auf den Reitverkehr Rücksicht nehmen; Fahrzeugführende müssen ihre Geschwindigkeit erforderlichenfalls anpassen.

Tipps

  • Achte an Kreuzungen des Reitwegs auf Pferde, auch wenn sie sich nur langsam nähern.
  • Fahre an Pferden ruhig, mit ausreichendem Seitenabstand und ohne unnötiges Hupen oder starkes Beschleunigen vorbei.
  • Ist dein Fahrzeug durch ein Zusatzzeichen auf dem Reitweg zugelassen, reduziere bei Begegnungen frühzeitig die Geschwindigkeit und halte nötigenfalls an.
  • Verwechsle das Pferdesymbol nicht mit einem bloßen Hinweis auf häufigen Reitverkehr: Zeichen 238 ordnet einen benutzungspflichtigen Reitweg an.

Häufige Missverständnisse

  • !Manche Fahrschüler glauben, der Reitweg sei nur für berittene Personen bestimmt. Tatsächlich müssen ihn auch Personen benutzen, die ein Pferd führen.
  • !Das Zeichen erlaubt weder Fahrrädern noch Kraftfahrzeugen automatisch die Benutzung; dafür ist ein entsprechendes Zusatzzeichen erforderlich.
  • !Zeichen 238 bedeutet nicht, dass Pferde auf dem Reitweg grundsätzlich Vorrang vor jedem kreuzenden Verkehr haben. An Kreuzungsstellen gelten die jeweils vorhandenen Vorfahrt- und Vorrangregeln.

Prüfungstipp

Eine typische Prüfungsfalle betrifft das Führen eines Pferdes: Auch wer nicht im Sattel sitzt, sondern das Pferd führt, unterliegt bei Zeichen 238 der Reitwegbenutzungspflicht.

Wusstest du schon

Reitwege werden besonders in waldreichen Gebieten, Naherholungsräumen und Regionen mit starkem Reitsport ausgewiesen, um Reitverkehr von Fahrbahnen sowie von Geh- und Radwegen zu trennen.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Fahrrad auf einem Reitweg fahren?

Grundsätzlich nein. Das ist nur zulässig, wenn ein Zusatzzeichen den Radverkehr ausdrücklich erlaubt; dann musst du auf Reitende und geführte Pferde besondere Rücksicht nehmen und deine Geschwindigkeit nötigenfalls anpassen.

Muss ich den Reitweg auch benutzen, wenn ich mein Pferd nur führe?

Ja. Die Reitwegbenutzungspflicht gilt ausdrücklich auch für Personen, die ein Pferd führen.

Darf ich mit dem Auto kurz auf dem Reitweg halten oder parken?

Nein, denn bereits die Benutzung des Reitwegs durch anderen Verkehr ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn sie durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich zugelassen ist.

Haben Reitende beim Überqueren einer Straße automatisch Vorfahrt?

Nein. Zeichen 238 allein gibt Reitenden beim Kreuzen einer Fahrbahn keinen automatischen Vorrang; maßgeblich sind die konkrete Verkehrsführung, weitere Verkehrszeichen und die allgemeinen Vorfahrtregeln.

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