Zeichen 215 Kreisverkehr

Kreisverkehr

Gebotszeichen Zeichen 215

Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist. 3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

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Wenn du das Zeichen siehst

Folge im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach rechts und umfahre die Mittelinsel. Blinke beim Einfahren nicht; beim Verlassen des Kreisverkehrs musst du rechtzeitig rechts blinken. Steht an der Einfahrt zusätzlich Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“, musst du dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt gewähren.

Regeln

  • Die Mittelinsel muss rechtsherum umfahren werden; entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung darf nicht gefahren werden.
  • Die Mittelinsel darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Nur Fahrzeuge, denen das Befahren wegen ihrer Abmessungen sonst nicht möglich wäre, dürfen Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren, sofern niemand gefährdet wird.
  • Auf der Fahrbahn innerhalb des Kreisverkehrs darf nicht gehalten werden.
  • Beim Einfahren in einen mit Zeichen 215 und Zeichen 205 gekennzeichneten Kreisverkehr ist das Blinken unzulässig; beim Ausfahren muss rechts geblinkt werden.
  • Die Vorfahrt des Verkehrs im Kreisverkehr ergibt sich an der Einfahrt aus der Kombination von Zeichen 215 mit Zeichen 205, nicht allein aus Zeichen 215.

Tipps

  • Reduziere vor der Einfahrt die Geschwindigkeit und beobachte besonders den Verkehr, der sich bereits auf der Kreisfahrbahn befindet.
  • Ordne dich vor deiner gewünschten Ausfahrt rechtzeitig ein, ohne andere Fahrstreifen zu schneiden, und setze den rechten Blinker erst vor dem Ausfahren.
  • Fahre nicht unnötig über den Innenring oder die gepflasterte Mittelinsel; diese Flächen sind grundsätzlich nur für besonders große Fahrzeuge vorgesehen.
  • Achte an Ein- und Ausfahrten besonders auf querende Fußgänger und Radfahrer und prüfe deren konkrete Vorfahrt- beziehungsweise Vorrangsituation.

Häufige Missverständnisse

  • !Viele Fahrschüler blinken beim Einfahren links. Bei einem entsprechend gekennzeichneten Kreisverkehr ist das Blinken bei der Einfahrt jedoch unzulässig.
  • !Häufig wird angenommen, Zeichen 215 allein gebe dem Verkehr im Kreisverkehr automatisch Vorfahrt. Dafür muss an der Einfahrt zusätzlich Zeichen 205 stehen.
  • !Der gepflasterte Innenbereich wird manchmal wie ein normaler Fahrstreifen genutzt. Er darf grundsätzlich nicht überfahren werden; die Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge, die den Kreisverkehr wegen ihrer Abmessungen sonst nicht befahren könnten.

Prüfungstipp

Achte in Prüfungsfragen genau darauf, ob zusätzlich zu Zeichen 215 auch Zeichen 205 gezeigt wird. Eine typische Falle ist die Aussage, der Verkehr im Kreisverkehr habe allein aufgrund von Zeichen 215 immer Vorfahrt; außerdem darf beim Einfahren nicht geblinkt werden, beim Ausfahren dagegen schon.

Wusstest du schon

Zeichen 215 steht an deutschen Kreisverkehren typischerweise zusammen mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“. Beide Zeichen haben unterschiedliche Aufgaben: Zeichen 215 schreibt Fahrtrichtung und Verhaltensregeln im Kreisverkehr vor, während Zeichen 205 die Vorfahrt an der Einfahrt regelt.

Häufige Fragen

Muss ich beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken?

Nein. Bei einem mit Zeichen 215 und Zeichen 205 gekennzeichneten Kreisverkehr ist das Blinken beim Einfahren unzulässig. Beim Verlassen musst du rechtzeitig rechts blinken.

Wer hat an der Einfahrt Vorfahrt?

Stehen an der Einfahrt Zeichen 215 und Zeichen 205, muss der einfahrende Verkehr warten; der Verkehr auf der Kreisfahrbahn hat Vorfahrt. Zeichen 215 allein regelt die Vorfahrt nicht.

Darf ich im Kreisverkehr kurz anhalten, um jemanden aussteigen zu lassen?

Nein. Innerhalb des Kreisverkehrs darf auf der Fahrbahn nicht gehalten werden, auch nicht nur für einen kurzen Ein- oder Ausstieg.

Darf ein langer Lkw über den gepflasterten Innenbereich fahren?

Nur wenn ihm das Befahren des Kreisverkehrs wegen seiner Abmessungen sonst nicht möglich wäre. Dabei dürfen Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung nur überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

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