Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Gebotszeichen Zeichen 240

Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Dabei ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen. 2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen. 3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. 4. § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt. Erläuterung Das Zeichen kennzeichnet auch den Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1).

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Wenn du das Zeichen siehst

Mit einem Kraftfahrzeug darfst du den gemeinsamen Geh- und Radweg grundsätzlich nicht benutzen. Als Radfahrender musst du den gekennzeichneten Weg statt der Fahrbahn benutzen und deine Geschwindigkeit so anpassen, dass der Fußverkehr weder gefährdet noch behindert wird.

Regeln

  • Radfahrende müssen den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen und dürfen grundsätzlich nicht auf der Fahrbahn fahren.
  • Fuß- und Radverkehr nutzen dieselbe Verkehrsfläche ohne bauliche oder markierte Trennung.
  • Radfahrende müssen auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls langsamer fahren.
  • Anderer Verkehr darf den Weg nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist.
  • Auch zugelassener anderer Verkehr muss auf den Fuß- und Radverkehr Rücksicht nehmen und seine Geschwindigkeit erforderlichenfalls anpassen.

Tipps

  • Rechne auf dem gemeinsamen Weg jederzeit mit Kindern, Personen mit Hunden oder plötzlich wechselnden Gehlinien.
  • Überhole zu Fuß Gehende nur langsam und mit ausreichendem Seitenabstand; kündige dich bei Bedarf rechtzeitig an, ohne sie zu erschrecken.
  • Achte beim Abbiegen und beim Überqueren des Weges besonders auf Radfahrende, die in Längsrichtung unterwegs sind.
  • Erkenne Zeichen 240 daran, dass Fußgänger- und Fahrradsymbol nicht durch eine senkrechte Linie getrennt sind.

Häufige Missverständnisse

  • !Zeichen 240 wird mit Zeichen 241 verwechselt: Bei Zeichen 240 teilen sich Fuß- und Radverkehr dieselbe Fläche, bei Zeichen 241 sind ihre Bereiche getrennt.
  • !Manche Fahrschüler glauben, Radfahrende dürften bei dichtem Fußverkehr einfach auf die Fahrbahn ausweichen. Die Benutzungspflicht entfällt dadurch grundsätzlich nicht; stattdessen ist die Geschwindigkeit anzupassen.
  • !Das Zeichen wird gelegentlich als reiner Radweg verstanden. Es kennzeichnet jedoch zugleich einen Gehweg, auf dem mit Fußverkehr zu rechnen ist.

Prüfungstipp

Achte in Prüfungsfragen auf die fehlende Trennlinie zwischen Fußgänger- und Fahrradsymbol: Bei Zeichen 240 besteht eine gemeinsame Fläche, und Radfahrende müssen ihre Geschwindigkeit erforderlichenfalls an den Fußverkehr anpassen.

Wusstest du schon

Zeichen 240 kennzeichnet nach der StVO nicht nur einen benutzungspflichtigen Radweg, sondern zugleich auch den Gehweg. Anders als bei Zeichen 241 gibt es dabei keine durch eine Linie dargestellte Trennung der Verkehrsarten.

Häufige Fragen

Dürfen Radfahrende trotz Zeichen 240 auf der Fahrbahn fahren?

Grundsätzlich nein, denn das Zeichen ordnet eine Radwegbenutzungspflicht an. Ist der Weg objektiv unbenutzbar, etwa wegen einer vollständigen Blockierung, kann ein Ausweichen auf die Fahrbahn erforderlich und zulässig sein.

Haben Radfahrende und zu Fuß Gehende jeweils einen eigenen Bereich?

Nein, beide nutzen dieselbe Verkehrsfläche. Radfahrende müssen deshalb besonders vorsichtig fahren und dürfen den Fußverkehr weder gefährden noch behindern.

Gilt auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg eine feste Höchstgeschwindigkeit?

Das Zeichen nennt keine feste Höchstgeschwindigkeit. Radfahrende müssen jedoch erforderlichenfalls so langsam fahren, wie es die Sicherheit und der vorhandene Fußverkehr verlangen.

Dürfen Kraftfahrzeuge den Weg mit einem Zusatzzeichen benutzen?

Nur wenn ein Zusatzzeichen die Benutzung für die betreffende Verkehrsart ausdrücklich erlaubt. Dann muss der Fahrverkehr besondere Rücksicht nehmen und seine Geschwindigkeit erforderlichenfalls an den Fußverkehr anpassen.

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