Ende einer Fußgängerzone
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Wenn du das Zeichen siehst
Mit Zeichen 242.2 endet die Fußgängerzone und damit enden die besonderen Verkehrsregeln dieses Bereichs. Beachte ab dem Standort des Zeichens die anschließend geltenden Verkehrszeichen und allgemeinen Regeln; das Zeichen gibt dir weder automatisch Vorfahrt noch erlaubt es automatisch Tempo 50.
Regeln
- Ab dem Zeichen gelten die besonderen Vorschriften der Fußgängerzone, insbesondere Schrittgeschwindigkeit und der besondere Vorrang des Fußverkehrs, nicht mehr.
- Eine unmittelbar folgende Geschwindigkeitsbegrenzung, ein verkehrsberuhigter Bereich oder eine andere Anordnung ist weiterhin beziehungsweise ab dort zu beachten.
- Das Zeichen regelt keine Vorfahrt. An einer folgenden Kreuzung oder Einmündung gelten vorhandene Vorfahrtzeichen, eine Ampel oder andernfalls grundsätzlich rechts vor links.
- Das Ende der Fußgängerzone hebt andere Verbote und Beschränkungen, etwa ein Haltverbot oder eine Zufahrtsbeschränkung, nicht auf.
Tipps
- Beschleunige nicht schon vor dem Zeichen, sondern erst nach dem Passieren und nur, wenn Verkehrslage, Sicht und weitere Beschilderung es zulassen.
- Rechne direkt hinter der Grenze weiterhin mit Fußgängern, die die Fahrbahn betreten oder den Übergangsbereich queren.
- Suche nach dem Zeichen sofort nach neuen Geschwindigkeits-, Vorfahrt- oder Zonenzeichen.
- Achte besonders auf Radverkehr und Lieferfahrzeuge, die am Ausgang der Fußgängerzone ein- oder ausfahren können.
Häufige Missverständnisse
- Das Zeichen wird mit dem Beginn einer Fußgängerzone verwechselt; das durchgestrichene beziehungsweise grau überlagerte Symbol kennzeichnet jedoch deren Ende.
- Fahrschüler beschleunigen sofort auf 50 km/h, obwohl eine andere Beschränkung folgen kann oder die Verkehrslage eine niedrigere Geschwindigkeit verlangt.
- Manche nehmen an, aus der Fußgängerzone kommende Fahrzeuge hätten Vorfahrt. Zeichen 242.2 enthält jedoch keine Vorfahrtregelung.
Prüfungstipp
In Prüfungsfragen ist die typische Falle, nach dem Zeichen automatisch von 50 km/h oder eigener Vorfahrt auszugehen. Prüfe immer die weitere Beschilderung und die Vorfahrtslage; das Zeichen beendet lediglich die Fußgängerzone.
Wusstest du schon
Zeichen 242.2 zeigt dasselbe Grundmotiv wie der Beginn der Fußgängerzone, ist aber mit diagonalen grauen Streifen als Endezeichen gekennzeichnet. Es markiert die genaue Stelle, an der die besonderen Regeln der Fußgängerzone auslaufen.
Häufige Fragen
Darf ich nach dem Zeichen sofort 50 km/h fahren?
Nein, nicht automatisch. Innerorts gilt zwar grundsätzlich 50 km/h, doch andere Verkehrszeichen, die konkrete Verkehrslage und die erforderliche angepasste Geschwindigkeit können eine niedrigere Geschwindigkeit verlangen.
Habe ich beim Verlassen der Fußgängerzone Vorfahrt?
Nein, Zeichen 242.2 gewährt keine Vorfahrt. Entscheidend sind Ampeln, Vorfahrtzeichen oder, wenn nichts anderes angeordnet ist, die Regel rechts vor links.
Muss ich hinter dem Zeichen weiterhin Schrittgeschwindigkeit fahren?
Die allein durch die Fußgängerzone vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit endet am Zeichen. Folgt jedoch beispielsweise ein verkehrsberuhigter Bereich oder erfordert die Verkehrslage langsames Fahren, musst du deine Geschwindigkeit entsprechend begrenzen.
Darf ich unmittelbar hinter dem Zeichen parken?
Das Zeichen selbst erlaubt das Parken nicht. Du musst die allgemeinen Parkregeln sowie Haltverbote, Markierungen und weitere Beschilderungen beachten.
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