Beginn einer Fußgängerzone
Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen. 2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, dann gilt für den Fahrverkehr Nummer 2 zu Zeichen 239 entsprechend.
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Wenn du das Zeichen siehst
Du darfst mit einem Kraftfahrzeug grundsätzlich nicht in die Fußgängerzone einfahren. Erlaubt ein Zusatzzeichen deine Verkehrsart oder den Lieferverkehr, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, musst auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen und nötigenfalls warten.
Regeln
- Die Fußgängerzone ist grundsätzlich ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten; anderer Verkehr darf sie nicht benutzen.
- Eine Einfahrt mit Fahrzeugen ist nur zulässig, wenn sie durch ein Zusatzzeichen erlaubt wird, beispielsweise „Radverkehr frei“ oder „Lieferverkehr frei“.
- Zugelassener Fahrverkehr darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden; falls erforderlich, musst du anhalten und warten.
- Die Regelungen gelten innerhalb der gesamten Zone bis zum Zeichen 242.2 „Ende einer Fußgängerzone“.
Tipps
- Prüfe vor der Einfahrt genau, ob ein Zusatzzeichen dein Fahrzeug und gegebenenfalls einen bestimmten Zeitraum tatsächlich erfasst.
- Rechne jederzeit mit Fußgängern, die die gesamte Breite des Bereichs nutzen oder unvermittelt die Richtung wechseln.
- Halte besonders großen Abstand zu Kindern, älteren Menschen und Personengruppen.
- Fahre auch bei leer wirkender Fußgängerzone nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit, wenn deine Einfahrt erlaubt ist.
Häufige Missverständnisse
- Ein Zusatzzeichen wie „Lieferverkehr frei“ wird fälschlich als allgemeine Zufahrtserlaubnis verstanden; erlaubt ist die Einfahrt nur für tatsächlichen Lieferverkehr.
- Viele Fahrschüler glauben, zugelassene Fahrzeuge dürften langsam, aber schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Das Zeichen wird mit dem blauen Radwegzeichen verwechselt; die abgebildeten Fußgänger kennzeichnen jedoch eine Fußgängerzone und keinen Radweg.
Prüfungstipp
Achte in Prüfungsfragen besonders auf Zusatzzeichen und Zeitangaben. Selbst wenn die Einfahrt erlaubt ist, bleiben Schrittgeschwindigkeit, besondere Rücksichtnahme und nötigenfalls eine Wartepflicht bestehen.
Wusstest du schon
Zeichen 242.1 ordnet nicht nur einen einzelnen Fußgängerbereich an, sondern den Beginn einer Zone. Seine Vorschriften gelten über den weiteren Straßenverlauf hinweg, bis die Fußgängerzone durch Zeichen 242.2 beendet wird.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Fahrrad in eine Fußgängerzone fahren?
Nur wenn ein Zusatzzeichen den Radverkehr freigibt. Ohne diese Freigabe musst du absteigen und das Fahrrad schieben; dann giltst du als Fußgänger.
Wie schnell darf ich fahren, wenn meine Einfahrt erlaubt ist?
Du darfst ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden, und bei Bedarf musst du warten.
Darf ich als Anwohner immer in die Fußgängerzone einfahren?
Nein, die Eigenschaft als Anwohner reicht allein nicht aus. Die Einfahrt muss durch ein passendes Zusatzzeichen oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung erlaubt sein.
Darf ich bei dem Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ nur kurz durch die Zone fahren?
Nein, die Freigabe gilt nur für Fahrten, die tatsächlich dem Liefern oder Abholen von Waren dienen. Eine bloße Durchfahrt oder private Erledigung wird dadurch nicht erlaubt.
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