Leitkegel
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Wenn du das Zeichen siehst
Fahre nicht auf die durch Leitkegel gekennzeichnete oder abgegrenzte Straßenfläche. Folge dem durch die Anordnung der Kegel vorgegebenen Verlauf mit angepasster Geschwindigkeit und ausreichendem Seitenabstand.
Regeln
- Leitkegel sind Verkehrseinrichtungen und verbieten das Befahren der von ihnen gekennzeichneten Straßenfläche.
- Die durch die Kegel gebildete Verkehrsführung ist zu beachten; Leitkegel dürfen weder umfahren werden, wenn dadurch die Sperrfläche befahren wird, noch überfahren werden.
- Zeichen 610 ordnet für sich allein keine bestimmte Höchstgeschwindigkeit an. Wegen einer Baustelle, Gefahrenstelle oder Fahrbahnverengung kann dennoch eine deutlich geringere Geschwindigkeit erforderlich sein.
- Anweisungen von Polizeibeamten oder anderen berechtigten Personen sowie Lichtzeichen sind auch im Bereich der Leitkegel zu befolgen.
Tipps
- Erkenne frühzeitig, ob die Kegel eine Fahrbahnverengung, einen Fahrstreifenwechsel oder eine vollständige Sperrung markieren.
- Reduziere die Geschwindigkeit rechtzeitig und vermeide abruptes Lenken unmittelbar vor dem ersten Leitkegel.
- Halte ausreichend Seitenabstand, weil Kegel durch Wind, vorausfahrende Fahrzeuge oder Arbeiten leicht versetzt sein können.
- Endet dein Fahrstreifen an einer Kegelreihe, ordne dich rechtzeitig beziehungsweise bei dichtem Verkehr nach dem Reißverschlussverfahren ein.
Häufige Missverständnisse
- Leitkegel werden als unverbindliche Warnung angesehen. Tatsächlich darf die damit gekennzeichnete Straßenfläche nicht befahren werden.
- Fahrschüler glauben, jeder Leitkegel ordne automatisch Schrittgeschwindigkeit oder eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit an. Eine feste Geschwindigkeit ergibt sich aus Zeichen 610 allein nicht.
- Der Leitkegel wird mit einer Leitbake verwechselt: Der Leitkegel ist ein kegelförmiges, leicht versetzbares Element, während die Leitbake eine aufgestellte, meist schraffierte Bake zur Verkehrsführung ist.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle lautet, ob man eine freie Lücke zwischen Leitkegeln nutzen darf. Entscheidend ist nicht, ob das Fahrzeug hindurchpasst, sondern ob dadurch die von den Kegeln gekennzeichnete Sperrfläche befahren würde; dann ist das Befahren verboten.
Wusstest du schon
Der Leitkegel wird in Deutschland umgangssprachlich häufig „Lübecker Hütchen“ genannt. Als Zeichen 610 gehört er rechtlich zu den Verkehrseinrichtungen und wird vor allem zur kurzfristigen, flexibel veränderbaren Absicherung und Verkehrsführung eingesetzt.
Häufige Fragen
Darf ich einen Leitkegel überfahren, wenn kein Baustellenpersonal zu sehen ist?
Nein. Die gekennzeichnete Straßenfläche bleibt unabhängig davon gesperrt, ob dort gerade gearbeitet wird.
Schreibt Zeichen 610 eine bestimmte Geschwindigkeit vor?
Nein, der Leitkegel enthält keine feste Geschwindigkeitsangabe. Du musst jedoch so langsam fahren, dass du der veränderten Verkehrsführung sicher folgen und auf Gefahren reagieren kannst.
Darf ich einen Leitkegel kurz zur Seite stellen, um vorbeizufahren?
Nein. Verkehrseinrichtungen dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder verändert werden; nutze nur die freigegebene Verkehrsfläche.
Was unterscheidet den Leitkegel von einer Absperrschranke?
Leitkegel werden meist in Reihen zur flexiblen Abgrenzung oder Führung des Verkehrs aufgestellt. Eine Absperrschranke bildet dagegen eine deutlich erkennbare, quer verlaufende Absperrung, etwa vor einer vollständig gesperrten Fläche.
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