Tunnel
e 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht benutzen und darf im Tunnel nicht wenden. 2. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
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Wenn du das Zeichen siehst
Schalte spätestens vor der Einfahrt in den Tunnel das Abblendlicht ein, auch am Tag und bei guter Beleuchtung. Im Tunnel darfst du nicht wenden; bei einer Panne oder einem Notfall sollst du eine vorhandene Nothalte- oder Pannenbucht nutzen.
Regeln
- Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht vorgeschrieben.
- Tagfahrlicht allein genügt nicht, weil dabei häufig die Schlussleuchten nicht eingeschaltet sind.
- Das Wenden ist im gesamten durch das Zeichen gekennzeichneten Tunnel verboten.
- Bei einem Notfall oder einer Panne sollen vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.
- Nothalte- und Pannenbuchten sind nicht für freiwillige Pausen oder zum Telefonieren bestimmt.
Tipps
- Schalte das Abblendlicht bereits vor dem Tunnelportal ein, damit dein Fahrzeug von vorn und hinten gut erkennbar ist.
- Nimm eine Sonnenbrille vor der Einfahrt ab, damit sich deine Augen schneller an die geringere Helligkeit gewöhnen.
- Achte frühzeitig auf Hinweise zu Notausgängen, Notrufeinrichtungen und Pannenbuchten.
- Bleibe bei einer verpassten Ausfahrt in Fahrtrichtung und suche erst außerhalb des Tunnels eine sichere Möglichkeit zur Routenänderung.
Häufige Missverständnisse
- Viele Fahrschüler halten Tagfahrlicht im Tunnel für ausreichend. Vorgeschrieben ist jedoch Abblendlicht.
- Das Zeichen wird manchmal als reiner Hinweis auf ein Bauwerk verstanden. Tatsächlich enthält es konkrete Gebote und Verbote.
- Eine Nothaltebucht wird mit einem normalen Parkplatz verwechselt. Sie darf nur für Notfälle oder Pannen genutzt werden.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle ist die Antwort, dass Tagfahrlicht bei einem hell beleuchteten Tunnel ausreiche. Richtig ist: Im Tunnel muss auch tagsüber Abblendlicht eingeschaltet sein.
Wusstest du schon
Zeichen 327 kennzeichnet nicht nur einen Tunnel, sondern ordnet unmittelbar das Fahren mit Abblendlicht und das Verbot des Wendens an. Es steht deshalb in der StVO bei den anordnenden Richtzeichen.
Häufige Fragen
Muss ich auch in einem beleuchteten Tunnel Abblendlicht einschalten?
Ja. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Tunnel beleuchtet ist oder Tageslicht einfällt.
Reicht die Lichtautomatik aus?
Nur wenn sie tatsächlich das Abblendlicht einschaltet. Verlasse dich nicht darauf, dass die Automatik einen hellen Tunnel rechtzeitig erkennt, sondern kontrolliere die Anzeige im Fahrzeug.
Was mache ich bei einer Panne im Tunnel?
Nutze möglichst eine vorhandene Pannen- oder Nothaltebucht, schalte die Warnblinkanlage ein und sichere dich entsprechend der Situation. Beachte die ausgeschilderten Notrufeinrichtungen und Fluchtwege.
Darf ich im Tunnel wenden, wenn die Fahrbahn frei ist?
Nein. Das Wenden ist im Tunnel ausdrücklich verboten, auch wenn kein Gegenverkehr erkennbar ist.
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