Ladebereich
Das Halten und Parken ist nur zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig. 2. Das Be- und Entladen muss ohne Verzögerung durchgeführt werden. Erläuterung Die Länge des Ladebereichs wird durch das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch Markierung gekennzeichnet.
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Wenn du das Zeichen siehst
Halte oder parke dort nur, wenn du dein Fahrzeug tatsächlich be- oder entlädst. Beginne den Vorgang unverzüglich und führe ihn ohne vermeidbare Unterbrechungen zu Ende; andernfalls musst du den Ladebereich freihalten.
Regeln
- Halten und Parken sind im gekennzeichneten Bereich ausschließlich zum Be- oder Entladen von Fahrzeugen zulässig.
- Der Be- oder Entladevorgang muss ohne Verzögerung begonnen und zügig durchgeführt werden.
- Bloßes Warten, eine Einkaufspause oder das Abstellen des Fahrzeugs ohne Ladetätigkeit ist nicht erlaubt.
- Anfang und Ende des Ladebereichs werden durch waagerechte weiße Pfeile im Zeichen oder durch eine entsprechende Markierung gekennzeichnet.
Tipps
- Prüfe vor dem Abstellen, ob du wirklich Gegenstände ein- oder ausladen musst und sofort damit beginnen kannst.
- Achte auf die Pfeile: Am Anfang weist der waagerechte weiße Pfeil zur Fahrbahn, am Ende von der Fahrbahn weg.
- Bereite Waren und Unterlagen möglichst vorher vor, damit der Ladebereich nicht unnötig lange blockiert wird.
- Fahre nach Abschluss des Be- oder Entladens unverzüglich weg, auch wenn du nur noch kurz warten möchtest.
Häufige Missverständnisse
- Das Zeichen wird mit Zeichen 314 verwechselt. Es erlaubt jedoch kein allgemeines Parken, sondern nur das Halten oder Parken zum Be- und Entladen.
- Manche Fahrschüler glauben, kurzes Warten sei erlaubt. Ohne tatsächlichen Ladevorgang darf der Ladebereich auch nicht nur für wenige Minuten genutzt werden.
- Das Zeichen wird mit dem Taxenstand verwechselt. Zeichen 230 reserviert die Fläche für Ladetätigkeiten und nicht für bereitgehaltene Taxen.
Prüfungstipp
In Prüfungsfragen ist häufig entscheidend, dass nicht die Dauer des Aufenthalts, sondern dessen Zweck zählt: Auch sehr kurzes Halten ist unzulässig, wenn nicht be- oder entladen wird; ein längerer Aufenthalt kann dagegen zulässig sein, solange der notwendige Ladevorgang ohne Verzögerung fortgeführt wird.
Wusstest du schon
Zeichen 230 kennzeichnet Ladebereiche eigenständig und bundeseinheitlich. Dadurch muss eine Ladezone nicht allein durch eine Kombination aus Haltverbot und Zusatzzeichen erkennbar gemacht werden.
Häufige Fragen
Darf ich im Ladebereich kurz auf eine Person warten?
Nein. Das Halten und Parken ist dort nur zum Be- oder Entladen von Fahrzeugen zulässig; bloßes Warten gehört nicht dazu.
Darf ich beim Entladen länger als drei Minuten stehen?
Ja, wenn die erforderliche Entladung tatsächlich stattfindet und ohne vermeidbare Verzögerung durchgeführt wird. Nach ihrem Abschluss musst du den Ladebereich unverzüglich verlassen.
Darf ich das Fahrzeug beim Be- oder Entladen verlassen?
Das kann zulässig sein, wenn es für den Ladevorgang erforderlich ist, etwa um Gegenstände unmittelbar zu einem Ziel zu bringen. Andere Erledigungen oder vermeidbare Unterbrechungen sind nicht erlaubt.
Woran erkenne ich die Länge des Ladebereichs?
Sie wird durch Anfangs- und Endzeichen mit waagerechten weißen Pfeilen oder durch eine Markierung gekennzeichnet. Das Anfangszeichen weist zur Fahrbahn, das Endzeichen von der Fahrbahn weg.
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