Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe (Bild 318) parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. 2. Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. 3. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. 4. a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge beschränkt sein. b) Durch Zusatzzeichen können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Sind Parkscheinautomaten aufgestellt, kann die Freistellung auch allein am Automaten angegeben sein. c) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Dauer beschränkt sein. Der Nachweis zur Einhaltung der zeitlichen Dauer erfolgt durch Auslegen der Parkscheibe. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn die Parkscheibe gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. 5. a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten von mit einem Carsharingausweis versehenen Carsharingfahrzeugen beschränkt sein. Eine Beschränkung auf Fahrzeuge nur eines Carsharingunternehmens oder auf bestimmte Carsharingunternehmen ist nach Maßgabe des Carsharinggesetzes zulässig. Die Beschränkung erfolgt durch eine zusätzliche Angabe der entsprechenden Firmenbezeichnung in schwarzer Schrift auf weißem Grund auf einem weiteren Zusatzzeichen. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Carsharingausweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt oder angebracht ist. b) Durch Zusatzzeichen können Carsharingfahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Sind Parkscheinautomaten aufgestellt, kann die Freistellung auch allein am Automaten angegeben sein. Erläuterung Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
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Wenn du das Zeichen siehst
Ab diesem Zeichen beginnt eine Parkraumbewirtschaftungszone. Prüfe vor dem Parken die Zusatzzeichen und stelle sicher, dass der vorgeschriebene Parkschein, die Parkscheibe oder ein gültiger Parkausweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt oder angebracht ist.
Regeln
- Innerhalb der Zone darfst du nur mit Parkschein oder Parkscheibe parken; welche Regelung gilt, wird durch Zusatzzeichen angezeigt.
- Gesetzliche sowie durch andere Verkehrszeichen angeordnete Halt- und Parkverbote gelten trotz der Parkraumbewirtschaftungszone weiterhin.
- Parkschein, Parkscheibe oder Parkausweis müssen von außen gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein.
- Bewohner mit Parkausweis sowie Elektro- oder Carsharingfahrzeuge können durch Zusatzzeichen oder eine Angabe am Parkscheinautomaten von einzelnen Pflichten befreit sein.
- Die Regelung gilt innerhalb der gesamten Zone bis zum Zeichen 314.2 „Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“.
Tipps
- Lies beim Einfahren alle Zusatzzeichen genau, da dort beispielsweise Gebührenzeiten, Höchstparkdauer oder Ausnahmen genannt werden.
- Prüfe am konkreten Stellplatz zusätzlich, ob dort ein Haltverbot, eine Ladezone oder eine besondere Reservierung angeordnet ist.
- Stelle bei vorgeschriebener Parkscheibe den Zeiger auf den nächsten Strich einer halben Stunde nach der Ankunftszeit.
- Verlasse dich bei Elektro- oder Carsharingfahrzeugen nicht auf eine allgemeine Befreiung, sondern kontrolliere Zusatzzeichen und Hinweise am Parkscheinautomaten.
Häufige Missverständnisse
- Das Zeichen wird als allgemeine Parkerlaubnis verstanden. Es erlaubt das Parken jedoch nicht an Stellen, an denen es gesetzlich oder durch andere Verkehrszeichen verboten ist.
- Fahrschüler glauben, die Regelung gelte nur unmittelbar am Schild. Tatsächlich betrifft sie die gesamte gekennzeichnete Zone bis zum entsprechenden Ende-Zeichen.
- Ein vorhandener Bewohner-, Elektro- oder Carsharingstatus wird automatisch als Befreiung angesehen. Eine solche Ausnahme muss ausdrücklich angeordnet sein, und erforderliche Nachweise müssen gut lesbar angebracht werden.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle lautet, ob innerhalb der Zone überall mit Parkschein geparkt werden darf. Richtig ist: Bestehende Halt- und Parkverbote haben weiterhin Vorrang, und das Zusatzzeichen entscheidet, ob Parkschein, Parkscheibe oder eine besondere Berechtigung erforderlich ist.
Wusstest du schon
Zeichen 314.1 ist ein Zonenzeichen: Die Parkregelung muss daher nicht an jedem einzelnen Straßenabschnitt wiederholt werden. Die konkrete Art der Bewirtschaftung wird durch Zusatzzeichen bestimmt.
Häufige Fragen
Darf ich nach dem Zeichen sofort überall parken?
Nein. Du darfst nur dort parken, wo das Halten und Parken weder gesetzlich noch durch Verkehrszeichen verboten ist. Zusätzlich musst du die durch Zusatzzeichen angegebene Bewirtschaftungsform beachten.
Wie lange gilt die Parkraumbewirtschaftungszone?
Sie gilt ab Zeichen 314.1 innerhalb der Zone bis zum Zeichen 314.2 „Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“. Die Regelung endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Sind Bewohner mit Parkausweis immer von Parkschein oder Parkscheibe befreit?
Nein. Die Befreiung muss durch ein Zusatzzeichen angeordnet sein. Außerdem muss der Bewohnerparkausweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt oder angebracht sein.
Müssen Elektrofahrzeuge in der Zone Parkgebühren zahlen?
Das hängt von der örtlichen Anordnung ab. Eine Befreiung oder zeitliche Begrenzung muss durch Zusatzzeichen oder, bei vorhandenen Parkscheinautomaten, durch einen entsprechenden Hinweis am Automaten kenntlich gemacht sein.
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