Fahrstreifenbegrenzung, Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen
a) Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren. b) Trennt die durchgehende Linie den Teil der Fahrbahn oder des Sonderwegs für den Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren. c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren. d) Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt. 2. a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist. b) Wer ein Fahrzeug führt, darf die Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. c) Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist. 3. a) Wird durch Zeichen 223.1 das Befahren eines Seitenstreifens angeordnet, darf die Fahrbahnbegrenzung wie eine Leitlinie zur Markierung von Fahrstreifen einer durchgehenden Fahrbahn (Zeichen 340) überfahren werden. b) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind oder sich Grundstückszufahrten befinden und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird. c) Die Linie zur Begrenzung von Fahrbahnen oder Sonderwegen darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet. Erläuterung 1. Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus einer Doppellinie bestehen. Die Doppellinie kann voneinander abgesetzt aufgebracht sein, dann kann der verbleibende Zwischenraum in grüner Farbe ausgefüllt sein, was weder einen Mittelstreifen noch eine bauliche Trennung darstellt. 2. Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen. 3. Als Begrenzung eines Sonderwegs kennzeichnet sie den Verlauf des für den Radverkehr bestimmten Teils des Sonderwegs.
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Wenn du das Zeichen siehst
Bleibe vollständig auf deiner Seite der durchgehenden Linie und überfahre sie grundsätzlich auch nicht teilweise. Trennt sie den Gegenverkehr ab, musst du rechts von ihr fahren; Ausnahmen gelten nur in den ausdrücklich geregelten Fällen, etwa bei einer anders nicht erreichbaren Grundstückszufahrt.
Regeln
- Die durchgehende Linie darf grundsätzlich weder ganz noch teilweise überfahren werden. Ein Überholen ist daher unzulässig, wenn dafür die Linie überquert werden müsste.
- Trennt die Linie deine Fahrbahn vom Gegenverkehr, musst du rechts von ihr bleiben. Das gilt auch bei einer Doppellinie.
- Parken ist auf der Fahrbahn verboten, wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und einer Fahrstreifenbegrenzung weniger als 3 m Fahrstreifenbreite verbleiben.
- Eine Fahrbahnbegrenzung darf zu einer anders nicht erreichbaren Grundstückszufahrt überfahren werden. Bei einem abgegrenzten Sonderweg gilt dies auch für dahinterliegende, anders nicht erreichbare Parkstände, sofern der Sonderweg weder gefährdet noch behindert wird.
- Die Fahrbahnbegrenzung an der Mittelinsel eines Kreisverkehrs darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Nur Fahrzeuge, denen dies wegen ihrer Abmessungen sonst nicht möglich wäre, dürfen sie überfahren, wenn dabei niemand gefährdet wird.
Tipps
- Halte ausreichend seitlichen Abstand zur Linie, damit auch Spiegel oder Räder nicht über sie geraten.
- Prüfe vor dem Parken, ob neben deinem Fahrzeug bis zur Linie noch mindestens 3 m frei bleiben.
- Verwechsle die durchgehende Linie nicht mit der unterbrochenen Leitlinie: Zeichen 295 darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
- Überfahre die Linie zu einer Zufahrt oder einem dahinterliegenden Parkplatz nur langsam und erst, nachdem du insbesondere den Radverkehr auf einem Sonderweg sicher ausgeschlossen hast.
Häufige Missverständnisse
- Viele Fahrschüler glauben, ein kurzes Überfahren mit nur einem Rad sei erlaubt. Das Verbot gilt jedoch ausdrücklich auch für ein teilweises Überfahren.
- Die durchgehende Linie wird mit Zeichen 296 verwechselt. Bei der einseitigen Fahrstreifenbegrenzung darf nur die Seite mit der unterbrochenen Linie die Markierung unter Beachtung des Verkehrs überfahren.
- Die 3-m-Regel wird als Abstand zur Linie missverstanden. Gemeint ist die verbleibende Breite des nutzbaren Fahrstreifens zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung.
Prüfungstipp
Achte in Prüfungsbildern darauf, ob die Markierung durchgehend, unterbrochen oder einseitig kombiniert ist. Bei Zeichen 295 lautet die Grundregel unabhängig von einer freien Gegenfahrbahn: nicht überfahren; außerdem kann das Parken wegen der erforderlichen Restbreite von mindestens 3 m verboten sein.
Wusstest du schon
Zur Trennung des Gegenverkehrs kann Zeichen 295 als Doppellinie ausgeführt sein. Sind die beiden Linien voneinander abgesetzt und ist der Zwischenraum grün ausgefüllt, entsteht dadurch weder ein Mittelstreifen noch eine bauliche Trennung.
Häufige Fragen
Darf ich Zeichen 295 zum Überholen überfahren, wenn kein Gegenverkehr kommt?
Nein. Die durchgehende Linie darf grundsätzlich auch bei freier Gegenfahrbahn nicht überfahren werden; du musst hinter dem langsameren Fahrzeug bleiben, wenn ein Überholen ohne Überfahren nicht möglich ist.
Darf ich über die Linie zu meiner Grundstückszufahrt fahren?
Ja, wenn die Grundstückszufahrt anders nicht erreichbar ist. Grenzt die Linie einen Sonderweg ab, darfst du dessen Verkehr dabei weder gefährden noch behindern.
Wann darf ich neben der Linie parken?
Bei einer Fahrstreifenbegrenzung muss zwischen deinem abgestellten Fahrzeug und der Linie ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen verbleiben. Bleibt weniger Platz, ist das Parken dort verboten.
Was gilt, wenn Zeichen 223.1 die Benutzung des Seitenstreifens anordnet?
Dann darf die Fahrbahnbegrenzung zum Wechsel auf den freigegebenen Seitenstreifen wie eine Leitlinie überfahren werden. Der Wechsel darf nur erfolgen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
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