Verkehrshelfer
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Wenn du das Zeichen siehst
Rechne mit Verkehrshelfern sowie häufig mit Kindern oder anderen Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren wollen. Verringere situationsgerecht die Geschwindigkeit, beobachte beide Fahrbahnränder und halte nötigenfalls an, damit niemand gefährdet wird.
Regeln
- Zeichen 356 weist auf den Einsatz von Verkehrshelfern hin; es ordnet allein weder eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit noch eine Wartepflicht an.
- Das Zeichen schafft keinen Fußgängerüberweg und gibt Fußgängern nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr.
- Du musst so vorsichtig und bremsbereit fahren, dass insbesondere Kinder, die unvermittelt auf die Fahrbahn treten könnten, nicht gefährdet werden.
- Die Winkerkelle eines Verkehrshelfers ist nicht mit einer Weisung eines Polizeibeamten gleichzusetzen; Verkehrshelfer dürfen den Verkehr grundsätzlich nicht wie die Polizei regeln.
- Befinden sich der Verkehrshelfer oder zu schützende Personen bereits auf der Fahrbahn, darfst du nur weiterfahren, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist.
Tipps
- Nimm frühzeitig Gas weg und rechne damit, dass Kinder durch wartende Fahrzeuge oder den Verkehrshelfer verdeckt sein können.
- Halte mit ausreichendem Abstand, wenn der Verkehrshelfer die Fahrbahn betritt oder eine Gruppe zum Überqueren ansetzt.
- Überhole im Bereich der Einsatzstelle nicht unbedacht ein wartendes Fahrzeug; davor können gerade Fußgänger die Fahrbahn überqueren.
- Fahre erst weiter, wenn alle Personen die Fahrbahn vollständig und sicher verlassen haben.
Häufige Missverständnisse
- Zeichen 356 wird mit Zeichen 350 verwechselt. Nur Zeichen 350 kennzeichnet einen Fußgängerüberweg mit den dafür geltenden besonderen Vorrang- und Wartepflichten.
- Manche Fahrschüler glauben, an Zeichen 356 müsse immer angehalten werden. Richtig ist: Das Zeichen allein verlangt keinen Halt, die konkrete Gefahrensituation kann ihn aber erforderlich machen.
- Die Winkerkelle des Verkehrshelfers wird häufig mit dem Anhaltezeichen der Polizei verwechselt. Verkehrshelfer haben grundsätzlich keine polizeiliche Regelungsbefugnis.
Prüfungstipp
Achte in Prüfungsfragen auf die Abgrenzung zum Fußgängerüberweg: Zeichen 356 kündigt Verkehrshelfer an, begründet aber weder von sich aus Fußgängervorrang noch eine feste Geschwindigkeitsbegrenzung. Bremsbereitschaft und Rücksicht können trotzdem ein deutlich langsameres Fahren oder Anhalten verlangen.
Wusstest du schon
Der Begriff Verkehrshelfer umfasst nicht nur jugendliche Schülerlotsen, sondern auch erwachsene Schulweghelfer. Zeichen 356 steht deshalb besonders häufig an regelmäßig betreuten Querungsstellen auf Schulwegen.
Häufige Fragen
Muss ich bei Zeichen 356 immer anhalten?
Nein, das Zeichen allein ordnet keinen Halt an. Du musst jedoch anhalten, wenn sich Personen auf der Fahrbahn befinden oder ein gefahrloses Weiterfahren sonst nicht möglich ist.
Haben Kinder an dieser Stelle automatisch Vorrang?
Nein, Zeichen 356 schafft keinen automatischen Vorrang wie ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg. Wegen der besonderen Gefährdung von Kindern musst du dennoch äußerst vorsichtig und bremsbereit fahren.
Darf ein Verkehrshelfer den Verkehr wie ein Polizist anhalten?
Grundsätzlich darf ein Verkehrshelfer den Verkehr nicht wie ein Polizeibeamter regeln. Seine Zeichen dienen vor allem der Absicherung und Verständigung; unabhängig davon darfst du niemanden gefährden.
Gilt bei Zeichen 356 automatisch eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit?
Nein, das Zeichen nennt keine feste Geschwindigkeit. Du musst dein Tempo aber an die Sicht, die Anwesenheit von Kindern und die konkrete Querungssituation anpassen.
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