Polizei
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Wenn du das Zeichen siehst
Das Zeichen weist auf eine Polizeidienststelle oder eine entsprechende Einrichtung der Polizei hin. Benötigst du die Polizei, folgst du dem Hinweis nur, wenn du sicher abbiegen oder anhalten kannst; andernfalls fährst du unter Beachtung der bisherigen Verkehrsregeln weiter.
Regeln
- Zeichen 363 ist ein Hinweiszeichen und enthält für sich allein kein Gebot, Verbot oder vorgeschriebenes Fahrmanöver.
- Das Zeichen ändert weder die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch die Vorfahrt oder den Vorrang.
- Du musst bei diesem Zeichen weder anhalten noch dich bei der Polizei melden.
- Das Zeichen erlaubt kein Parken vor der Polizeidienststelle; maßgeblich sind die vorhandenen Halt- und Parkregelungen.
- Zeichen oder Weisungen von Polizeibeamten sind unabhängig von Zeichen 363 zu befolgen und gehen anderen Verkehrsregelungen vor.
Tipps
- Verwechsle den abgebildeten Polizeistern nicht mit dem roten Kreuz des Zeichens 358 „Erste Hilfe“.
- Wenn du die Dienststelle anfahren möchtest, blinke rechtzeitig und achte besonders auf Ein- und Ausfahrten von Polizeifahrzeugen.
- Halte nicht plötzlich auf der Fahrbahn an, um das Zeichen oder den Standort der Dienststelle genauer anzusehen.
- In einer akuten Gefahrensituation solltest du den Polizeinotruf 110 wählen, statt erst nach einer ausgeschilderten Dienststelle zu suchen.
Häufige Missverständnisse
- Manche Fahrschüler halten das Zeichen für eine Aufforderung, sofort anzuhalten oder mit einer Kontrolle zu rechnen. Es kennzeichnet lediglich die Polizei beziehungsweise eine Polizeidienststelle.
- Das Zeichen wird gelegentlich mit „Erste Hilfe“ verwechselt. Zeichen 363 zeigt das Polizeisymbol, während Zeichen 358 durch ein rotes Kreuz gekennzeichnet ist.
- Ein häufiger Irrtum ist, dass vor der Dienststelle automatisch kurz geparkt werden dürfe. Das Zeichen schafft jedoch keine Ausnahme von Halt- oder Parkverboten.
Prüfungstipp
In der Theorieprüfung kann die Falle darin bestehen, dem Zeichen eine Pflicht zum Anhalten oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung zuzuschreiben. Richtig ist: Es informiert über die Polizei, ordnet allein aber kein bestimmtes Fahrverhalten an.
Wusstest du schon
Zeichen 363 gehört zu den Hinweiszeichen der Anlage 3 zur StVO. Anders als bei vielen anderen Verkehrszeichen enthält die StVO dazu keine zusätzliche Erläuterung; seine Bedeutung ergibt sich unmittelbar aus dem Polizeisymbol und der Bezeichnung „Polizei“.
Häufige Fragen
Muss ich bei Zeichen 363 anhalten?
Nein. Das Zeichen ist lediglich ein Hinweis auf die Polizei beziehungsweise eine Polizeidienststelle und begründet keine Anhaltepflicht.
Kündigt das Zeichen eine Polizeikontrolle an?
Nein. Es kennzeichnet die Polizei oder den Standort einer Polizeidienststelle, sagt aber nichts über eine bevorstehende Verkehrskontrolle aus.
Darf ich vor der Polizeidienststelle parken?
Nur wenn die allgemeinen und örtlich ausgeschilderten Parkregeln es erlauben. Zeichen 363 selbst erteilt keine Parkerlaubnis und hebt keine Halt- oder Parkverbote auf.
Ändert das Zeichen die Vorfahrt oder die Geschwindigkeit?
Nein. Vorfahrt und zulässige Geschwindigkeit richten sich weiterhin nach den übrigen Verkehrszeichen und den allgemeinen Vorschriften.
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