Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder eine Zugmaschine führt, darf den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art nicht unterschreiten. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.
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Wenn du das Zeichen siehst
Prüfe, ob du ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder eine Zugmaschine führst. Dann darfst du den auf dem Zeichen angegebenen Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art nicht unterschreiten; Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.
Regeln
- Der angegebene Zahlenwert bezeichnet den vorgeschriebenen Mindestabstand in Metern.
- Das Verbot gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sowie für Zugmaschinen.
- Der Mindestabstand ist gegenüber einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art einzuhalten.
- Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind unabhängig von ihrer zulässigen Gesamtmasse von diesem Zeichen ausgenommen.
Tipps
- Achte auf die Meterangabe im Zeichen und orientiere dich zur Abstandsschätzung an Leitpfosten; deren Regelabstand beträgt auf gerader Strecke meist 50 Meter.
- Beginne frühzeitig und gleichmäßig zu verzögern, wenn der Abstand zum vorausfahrenden schweren Fahrzeug kleiner wird.
- Plane nach einem Einscheren eines anderen schweren Fahrzeugs sofort genügend Raum ein, ohne abrupt zu bremsen.
- Verwechsle das Zeichen nicht mit Zeichen 253: Zeichen 273 verbietet nicht die Weiterfahrt, sondern nur das Unterschreiten des angegebenen Mindestabstands.
Häufige Missverständnisse
- Fahrschüler halten das Zeichen für ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t. Tatsächlich dürfen diese Fahrzeuge weiterfahren, müssen aber den angegebenen Mindestabstand einhalten.
- Die Meterangabe wird mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung verwechselt. Sie gibt einen Abstand und keine zulässige Höchstgeschwindigkeit an.
- Es wird angenommen, dass jeder Pkw mit Anhänger betroffen sei. Entscheidend sind die im Zeichen ausdrücklich erfassten Fahrzeugarten; Personenkraftwagen sind ausgenommen.
Prüfungstipp
In Prüfungsfragen ist die häufigste Falle die Verwechslung mit Zeichen 253. Bei Zeichen 273 darf ein betroffener Lkw die Strecke benutzen, muss aber beispielsweise die im Zeichen genannten 70 Meter Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art einhalten.
Wusstest du schon
Zeichen 273 steht häufig vor besonders sensiblen Streckenabschnitten wie Brücken, Tunneln oder Gefällstrecken. Der größere Abstand zwischen schweren Fahrzeugen kann dort unter anderem das Unfallrisiko senken und eine zu starke räumliche Bündelung hoher Fahrzeuglasten vermeiden.
Häufige Fragen
Gilt Zeichen 273 für einen normalen Pkw der Klasse B?
Nein, Personenkraftwagen sind ausdrücklich ausgenommen. Das gilt auch dann, wenn der Pkw einen Anhänger zieht.
Was bedeutet eine Angabe wie 70 m im Zeichen?
Sie bezeichnet den Mindestabstand, den ein betroffenes Fahrzeug zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art einhalten muss. Die Zahl ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Gilt das Zeichen auch für Kraftomnibusse über 3,5 t?
Nein. Kraftomnibusse sind ebenso wie Personenkraftwagen ausdrücklich von der Regelung ausgenommen.
Verbietet Zeichen 273 schweren Fahrzeugen die Einfahrt?
Nein. Anders als Zeichen 253 ordnet es kein Durchfahrtsverbot an, sondern einen bestimmten Mindestabstand zwischen den erfassten Fahrzeugen.
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