Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
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Wenn du das Zeichen siehst
Ab diesem Zeichen darfst du mit einem Kraftfahrzeug keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge und keine Krafträder mit Beiwagen überholen. Bleibe hinter diesen Fahrzeugen, bis das Verbot aufgehoben wird. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder ohne Beiwagen darfst du nur überholen, wenn dies gefahrlos und unter Einhaltung des vorgeschriebenen Seitenabstands möglich ist.
Regeln
- Das Überholverbot gilt für Führer von Kraftfahrzeugen aller Art, also beispielsweise auch für Pkw und Motorräder.
- Nicht überholt werden dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge wie Pkw, Lkw und Zugmaschinen sowie Krafträder mit Beiwagen.
- Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas und Motorräder ohne Beiwagen dürfen grundsätzlich überholt werden, sofern keine andere Vorschrift dies verbietet.
- Beim Überholen eines Fahrrads sind mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerorts und 2 Meter außerorts einzuhalten.
- Das Verbot endet insbesondere durch Zeichen 280, durch Zeichen 282 oder an einer durch Zusatzzeichen angegebenen Stelle; eine Kreuzung oder Einmündung hebt es nicht automatisch auf.
Tipps
- Prüfe vor dem Überholen eines Fahrrads, ob der Seitenabstand eingehalten werden kann, ohne eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung zu überfahren.
- Bleibe auch hinter einem sehr langsam fahrenden Traktor: Er ist mehrspurig und darf bei Zeichen 276 nicht überholt werden.
- Achte frühzeitig auf Zusatzzeichen, die den Beginn ankündigen oder die Länge der Verbotsstrecke angeben.
- Verwechsle das Vorbeifahren an einem geparkten Fahrzeug oder Hindernis nicht mit dem Überholen; beachte dabei trotzdem Gegenverkehr und Fahrbahnmarkierungen.
Häufige Missverständnisse
- Das Zeichen wird mit Zeichen 260 verwechselt. Zeichen 276 verbietet nicht die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen, sondern ein bestimmtes Überholmanöver.
- Manche Fahrschüler glauben, langsame Pkw oder Traktoren dürften trotzdem überholt werden. Ihre geringe Geschwindigkeit schafft keine Ausnahme.
- Die rote Fahrzeugabbildung wird fälschlich auf rote Fahrzeuge bezogen. Die Farbe dient nur der Darstellung des Verbots.
Prüfungstipp
Eine typische Prüfungsfalle zeigt Zeichen 276 zusammen mit einem Fahrrad, einem Motorrad ohne Beiwagen und einem Traktor. Fahrrad und Motorrad ohne Beiwagen dürfen bei ausreichender Sicht und genügend Seitenabstand grundsätzlich überholt werden, der mehrspurige Traktor dagegen nicht.
Wusstest du schon
Zeichen 276 steht häufig an unübersichtlichen Kurven, Kuppen oder unfallauffälligen Abschnitten von Landstraßen. Der Zusatz „für Kraftfahrzeuge aller Art“ bezieht sich auf die Fahrzeuge, deren Führer nicht überholen dürfen, und nicht darauf, dass ausnahmslos jedes Fahrzeug als Überholziel verboten ist.
Häufige Fragen
Darf ich bei Zeichen 276 einen Traktor überholen, der nur sehr langsam fährt?
Nein, ein üblicher Traktor ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug und fällt deshalb unter das Überholverbot. Seine geringe Geschwindigkeit ändert daran nichts.
Darf ich ein Fahrrad überholen?
Ja, das Überholen eines Fahrrads wird durch Zeichen 276 grundsätzlich nicht verboten. Du musst jedoch ausreichend Sicht haben und mindestens 1,5 Meter innerorts beziehungsweise 2 Meter außerorts Seitenabstand einhalten.
Darf ich an einem geparkten Pkw vorbeifahren?
Ja, das Passieren eines geparkten Fahrzeugs ist Vorbeifahren und kein Überholen. Eine durchgezogene Linie darf dabei jedoch nicht überfahren oder überstraddelt werden, und der Gegenverkehr darf nicht gefährdet werden.
Endet das Überholverbot an der nächsten Kreuzung?
Nein, eine Kreuzung oder Einmündung hebt Zeichen 276 nicht automatisch auf. Für Verkehrsteilnehmer, die bereits auf der Verbotsstrecke fahren, gilt es bis zu einer angeordneten Aufhebung oder einem entsprechend gekennzeichneten Ende weiter.
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